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Gefahren- und Gefährdungsanalysen
Jeder, der eine Maschine in Verkehr bringen will, ist nach den Maschinenrichtlinien 2006/42/EG bereits in der Konzeptionsphase zur Durchführung einer Gefahrenanalyse verpflichtet, um alle mit der Maschine verbundenen möglichen Gefahren zu ermitteln.
Unsere Spezialisten
- kennen die Anforderungen der Maschinenrichtlinien,
- beraten Sie in diesem Umfeld und
- übernehmen die Erstellung entsprechender Analysen.
Diese Analysen bilden die Grundlage für eine Risikobeurteilung, die einen wichtigen Bestandteil des Lastenheftes darstellt, nach dem die Maschine dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse entworfen wird. Durch das Einhalten der Anforderungen der Maschinenrichtlinie ist die CE-Konformität gegeben, mit der ein Hersteller unter Beweis stellt, dass seine Maschine den einschlägigen EG-Richtlinien entspricht.


